Aktueller Arbeitsstand
Um im Fall einer Kontingentierung die aktuellen Vorgaben (Kontingentierungssatz, Kontingentierungsperiode) zu erhalten, melden Sie sich bitte bei «PUSH-NEWS» über www.kio.swiss an.
Sie können Ihren Status als «nicht geschützter» Verbraucher oder «geschützter» Verbraucher über das Hilfsmittel Nr. 1 Verbrauchereinteilung selbst ermitteln.
Wenn Sie zu der Erkenntnis kommen, dass Sie als «nicht geschützter Verbraucher» gelten, sollten Sie die folgenden Schritte durchführen.
Berechnen Sie anhand Hilfsmittel Nr. 2 Berechnungshilfe Ihren Referenzverbrauch und geben Sie diesen zur Selbstkontrolle in das Formular Hilfsmittel Nr. 3 Selbstkontrolle in die entsprechenden Felder ein.
Erfassen Sie die Vorgaben aus den Push-Nachrichten täglich in Hilfsmittel Nr. 3 Selbstkontrolle.
Erfassen Sie Ihre Zählerstände ebenfalls täglich zum Beginn und zum Ende der Kontingentierungsperiode (24h) in der Selbstkontrolle und beurteilen Sie jeweils, ob Sie Ihr Kontingent einhalten oder nicht
Verstärken Sie bitte bei Nichteinhaltung Ihrer Kontingente Ihre Einsparbemühungen. Sie sind für die Einhaltung des Kontingents verantwortlich.
Setzen Sie die für ihr Unternehmen geeigneten Massnahmen zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs um. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bereits im Vorfeld der Kontingentierung mit verschiedenen betriebliche Einsparmassnahmen und deren Wirkung intensiv auseinandergesetzt haben.
Füllen Sie Hilfsmittel Nr. 4 Formular zur Dokumentation der Zählerstände aus und verwenden Sie dabei die Werte aus der Selbstkontrolle.
Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt entweder mit Hilfsmittel Nr. 4 Formular zur Dokumentation der Zählerstände (bei E-Mail Übertragung an den Netzbetreiber) oder über andere Kanäle, etwa ein Online-Portal Ihres Netzbetreibers.
Kunden mit einem Jahresverbrauch von < 1 GWh sind verpflichtet, die eingetragenen Werte aus Hilfsmittel Nr. 4 Formular zur Dokumentation der Zählerstände nur nach Aufforderung im Rahmen einer Stichprobe an den Netzbetreiber zu senden.
Kunden mit einem Jahresverbrauch von > 1 GWh sind verpflichtet, die Werte aus Hilfsmittel Nr. 4 Formular zur Dokumentation der Zählerstände innerhalb von 10 Tagen nach Ende der letzten Periode an den jeweiligen Netzbetreiber zu senden.